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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20.OVG   

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https://dejure.org/2020,23443
OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20.OVG (https://dejure.org/2020,23443)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2020 - 6 B 10868/20.OVG (https://dejure.org/2020,23443)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20.OVG (https://dejure.org/2020,23443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 CoronaVV RP 9, § 4 Nr 3 CoronaVV RP 10, § 6 Abs 2 S 3 CoronaVV RP 9
    Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in Zeiten der Corona-Pandemie

  • RA Kotz

    Corona-Pandemie - Bordellschließung rechtmäßig?

  • esovgrp.de

    CoBeLVO(10) § 4,CoBeLVO(10) § 4 Nr 3
    BDSM-Studio, Berufsverband, 10. CoBeLVO, Beurteilungsspielraum, Bewertung, Bordell, Corona, Coronavirus, Covid-19, Dienstleistung, Einrichtung, Einschränkung, Einschätzungsprärogative, Ermessen, Ermessensentscheidung, Ermessensfehler, Ermessensspielraum, Gefahrenlage, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die Schließung der Bordelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wegen problematischer Kontaktverfolgung bleiben Bordelle geschlossen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Coronavirus: Prostitutionsstätten in Rheinland-Pfalz weiterhin geschlossen - Eilantrag auf Öffnung abgelehnt - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zur Rechtmäßigkeit von Bordellschließungen wegen Covid-19

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Insbesondere ist dem Vorbringen nicht zu entnehmen, dass die von einem Besucher der genannten Einrichtungen anzugebenden persönlichen Daten anhand des Personalausweises überprüft werden und dieser bei einer Weigerung aufgefordert würde, die Einrichtung zu verlassen (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, juris, Rn. 16, 20).

    Eine andere rechtliche Würdigung folgt auch nicht aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, dessen Sachverhalt und rechtliche Grundlagen nach Auffassung der Antragstellerin mit dem vorliegenden Verfahren im Wesentlichen deckungsgleich seien.

  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen besteht - anders als bei sonstigen körpernahen Dienstleistungen oder im Bereich der Gastronomie - ein erhöhtes Bedürfnis an Diskretion, das es für diesen Bereich wahrscheinlicher erachten lässt, dass Kunden unzutreffende Kontaktdaten angeben (vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14).

    Es liegt nahe, dass es viele Besucher dieser Einrichtungen wegen einer negativen gesellschaftlichen Bewertung dieses Verhaltens oder aus persönlichen Gründen scheuen werden, ihre Daten korrekt anzugeben, um sich nicht bei einer im Einzelfall erforderlichen telefonischen oder schriftlichen Nachverfolgung oder im Zusammenhang mit der Einleitung von Quarantänemaßnahmen mit "unliebsamen" Fragen im Familien- oder Bekanntenkreis konfrontiert zu sehen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Diese Notwendigkeit ist während der Dauer einer angeordneten Maßnahme von der zuständigen Behörde fortlaufend zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Thüringen, 08.04.2020 - 3 EN 245/20

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios im Rahmen der Corona-Panepedemie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Der Verordnungsgeber hat daher laufend zu kontrollieren, ob bestehende Einschränkungen ganz oder teilweise zurückgenommen werden müssen oder ob sogar eine Verschärfung der Maßnahmen geboten ist (Thüringer OVG, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 EN 245/20 -, juris, Ls. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 13 B 779/20

    Keine sofortige Rückkehr zum Regelunterricht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Dem Verordnungsgeber kommt auch bei der ständig zu aktualisierenden Bewertung der Gefahrenlage ein weiter Einschätzungsspielraum zu; dieser bezieht sich zudem auf die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Maßnahme im Anschluss an eine solche Neubewertung gelockert wird (OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 13 B 779/20.NE -, juris, Rn. 85).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Insbesondere letzteres rechtfertigt eine andere Behandlung (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 8 B 1446/20.N -, juris Rn. 41; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 13 MN 211/20 -, Rn. 39 f. 46 f.).
  • VG Berlin, 22.07.2020 - 14 L 163.20

    Berliner Domina-Studio darf wieder öffnen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Erfolglos bleibt ferner der Hinweis der Beschwerde, das Verwaltungsgericht Berlin habe festgestellt, dass zwischen der Prostitutionsausübung als solcher und den Anwendungen in BDSM-Studios ein wesentlicher Unterschied in infektiologischer Hinsicht bestehe, da sich das Angebot in den letztgenannten Einrichtungen allenfalls auf Berührungen mit der Hand beschränke, weshalb in der Regel zwischen den Beteiligten ein größerer Abstand bestehe (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 2020 - VG 14 L 163/20 und VG 14 L 173/20 -, BeckRS 2020, 17618 Rn. 16 und BeckRS 2020, 17619 Rn. 15).
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Insbesondere letzteres rechtfertigt eine andere Behandlung (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 8 B 1446/20.N -, juris Rn. 41; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 13 MN 211/20 -, Rn. 39 f. 46 f.).
  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 20 N 20.1611

    Betriebsuntersagung eines Bordellbetriebs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Ohne Erfolg verweist die Antragstellerin insoweit auf den (binnen)systematischen Regelungszusammenhang des § 4 der 10. CoBeLVO, aus dem ihrer Auffassung nach - in Anlehnung an § 11 Abs. 5 der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - folge, dass der Begriff des Bordellbetriebs nur solche Einrichtungen erfasse, in denen ein gleichzeitiges Zusammentreffen einer Vielzahl von Personen möglich sei (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 20 N 20.1611 -, juris, Rn. 4).
  • VG Berlin, 22.07.2020 - 14 L 173.20

    Seuchenrecht; Coronavirus; Prostitutionsgewerbe; Erotische Massagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20
    Erfolglos bleibt ferner der Hinweis der Beschwerde, das Verwaltungsgericht Berlin habe festgestellt, dass zwischen der Prostitutionsausübung als solcher und den Anwendungen in BDSM-Studios ein wesentlicher Unterschied in infektiologischer Hinsicht bestehe, da sich das Angebot in den letztgenannten Einrichtungen allenfalls auf Berührungen mit der Hand beschränke, weshalb in der Regel zwischen den Beteiligten ein größerer Abstand bestehe (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 2020 - VG 14 L 163/20 und VG 14 L 173/20 -, BeckRS 2020, 17618 Rn. 16 und BeckRS 2020, 17619 Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09

    Weiterer Bordellbetrieb südlich des Speyrer Doms nicht zulässig

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Spielhallen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - 13 B 902/20

    Coronakrise: Eilantrag eines Erotik-Massage-Studios erfolgreich

    vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 23; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20 -, juris, Rn. 29.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, juris, Rn. 17; anders OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20 -, juris, Rn. 11.

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20

    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus;

    (bbb) Soweit es die Wirksamkeit der Kontaktdatenerhebung ((cc)) angeht, ist einzuräumen, dass die Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ein erhöhtes Bedürfnis nach Diskretion und/oder Anonymität haben können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.8.2020 - 6 B 10868/20 -, juris Rn. 11); nicht zuletzt dann, wenn es sich nicht um in der betreffenden Einrichtung bekannte "Stammkunden" handelt, sondern vielmehr um eine (auch gelegentliche und unregelmäßige) Inanspruchnahme derartiger Dienstleistungen, die aus vielgestaltigen Gründen erfolgen mag und vor der eigenen Familie oder dem Bekanntenkreis mehr oder weniger "verheimlicht" wird.

    Dem Bedenken, die Kunden gäben deshalb ihre wahren Personalien und sonstigen Kontaktdaten nicht an, auch weil sie im Falle einer notwendigen Nachverfolgung für sie unter Umständen "peinliche" Nachfragen des Gesundheitsamts in der Familie und/oder im Bekanntenkreis befürchteten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.8.2020, a.a.O., Rn. 14), kann durch die Normierung einer Pflicht begegnet werden, die angegebene Identität durch Vorlage geeigneter Ausweispapiere nachzuweisen, widrigenfalls der Kunde nicht bedient würde.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - 3 R 156/20

    Prostitutionsstätten dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen

    Im Hinblick auf die vom Antragsgegner in Zweifel gezogene Wirksamkeit der Kontaktdatenerhebung mag es sein, dass die Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ein erhöhtes Bedürfnis nach Diskretion und/oder Anonymität haben und deshalb geneigt sein könnten, unwahre Personalien und sonstigen Kontaktdaten anzugeben (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20 - juris Rn. 11 und 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20

    Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    Der Verordnungsgeber hat ständig zu kontrollieren, ob bestehende Einschränkungen ganz oder teilweise zurückgenommen werden müssen oder ob umgekehrt sogar eine Verschärfung der Maßnahmen geboten ist (OVG RP, Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20.OVG -, juris, Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2020 - 6 B 10864/20

    Tantra-Massagen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    Diese Regelung bezieht sich ersichtlich auf die im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verwendete Begriffsbestimmung, auf die aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsordnung - insbesondere bei bereichsspezifischen Regelungen - auch zurückgegriffen werden kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20.OVG -, juris, Rn. 21).

    17 b) Bei sexuellen Handlungen kommt es typischerweise zum vermehrten Ausstoß von Aerosolen und damit potentiell Viren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20.OVG -, juris, Rn. 29).

  • OLG Hamm, 07.09.2021 - 5 RBs 224/21

    Betriebsuntersagung; Prostitutionsstätte; Massagesalon; Dokumentation

    Die Vielzahl der zu dieser Fragestellung ergangenen oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (die Verhältnismäßigkeit (voraussichtlich) bejahend: OVG NRW, Beschlüsse vom 25.06.2020 - 13 B 800/20 NE; vom 16.11.2020 - 13 B 1655/20 - juris; vom 22.01.2021 - 13 B 1768/20.NE - jeweils bei juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.07.2020 - 3 EN 394/20 - juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.08.2020 - 5 Bs 114/20 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.08.2020 - 1 S 2347/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.08.2020 - 6 B 10868/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschlüsse vom 09.11.2020 - 1 B 339/20 -, vom 10.11.2020 - 1 B 354/20 -, und vom 10.03.2021 - 1 B 104/21 -, jeweils bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2020 - 13 MN 485/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.11.2020 - 3 R 225/20 -, juris; die Verhältnismäßigkeit (voraussichtlich) ablehnend: OVG NRW, Beschluss vom 08.09.2020 - 13 B 902/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 06.08.2020 - 2 B 258/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.09.2020 - 3 R 156/20 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 1 S 2871/20 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2021 - 13 MN 298/21 - juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2021 - 1 S 1868/21 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.06.2021 - 25 NE 21.1608 -, juris), darf hierbei den Blick nicht darauf verstellen, dass diese nicht allgemein, sondern lediglich konkret auf den Einzelfall, d.h. auf die jeweilige Coronaschutzverordnung bezogen, beantwortet werden kann.

    Dem steht nicht entgegen, dass das Robert Koch-Institut in einer Einschätzung für den X e. V., Y, vom 01.08.2020 und damit später zu der Feststellung gelangt sein soll, es gebe bisher keine Evidenz zu Übertragungsrisiken von Sexarbeitern bzw. Sexarbeiterinnen im Kontext von SARS-CoV-2 und Erkenntnisse dazu, dass es sich bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen um sog. "Superspreading-Events" handele (OVG NRW, Beschluss vom 08.09.2020 - 13 B 902/20.NE -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2020 - 13 MN 307/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.08.2020 - 6 B 10868/20 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2020 - 13 MN 358/20

    Alkoholverbot; Ausweispflicht; Corona; Prostitutionsstätten

    "Soweit es die Wirksamkeit der Kontaktdatenerhebung angeht, ist einzuräumen, dass die Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ein erhöhtes Bedürfnis nach Diskretion und/oder Anonymität haben können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.8.2020 - 6 B 10868/20 -, juris Rn. 11); nicht zuletzt dann, wenn es sich nicht um in der betreffenden Einrichtung bekannte "Stammkunden" handelt, sondern vielmehr um eine (auch gelegentliche und unregelmäßige) Inanspruchnahme derartiger Dienstleistungen, die aus vielgestaltigen Gründen erfolgen mag und vor der eigenen Familie oder dem Bekanntenkreis mehr oder weniger "verheimlicht" wird.

    Dem Bedenken, die Kunden gäben deshalb ihre wahren Personalien und sonstigen Kontaktdaten nicht an, auch weil sie im Falle einer notwendigen Nachverfolgung für sie unter Umständen "peinliche" Nachfragen des Gesundheitsamts in der Familie und/oder im Bekanntenkreis befürchteten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.8.2020, a.a.O., Rn. 14), kann durch die Normierung einer Pflicht begegnet werden, die angegebene Identität durch Vorlage geeigneter Ausweispapiere nachzuweisen, widrigenfalls der Kunde nicht bedient würde.".

  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 5 L 1066/20

    Zur "Zimmervermietung" umgestaltete Prostitutionsstätte in Speyer zu Recht

    Denn sonstige körpernahen Dienstleistungen sind in der Regel mit geringerer körperlicher Anstrengung und daher mit einem deutlich geringeren Ausstoß von Aerosolen verbunden (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20.OVG -, juris).
  • VG Mainz, 03.03.2021 - 1 L 78/21

    Präsenzpflicht in Grundschulen ist rechtens

    Insoweit kommt dem Verordnungsgeber auch bei der ständig zu aktualisierenden Bewertung der Gefahrenlage ein weiter Einschätzungsspielraum zu, der sich zudem auf die Frage bezieht, zu welchem Zeitpunkt eine Maßnahme im Anschluss an eine solche Neubewertung gelockert wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20.OVG -, S. 3 BA [zur 10. CoBeLVO]).
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